EUDAMED ist offiziell einsatzbereit
Mit der Kommissionsentscheidung (EU) 2025/2371 ist bestätigt: Die vier zentralen Module der EUDAMED Datenbank sind funktionsfähig, und der obligatorische Übergangszeitraum für MDR‑ und IVDR‑Pflichten beginnt.
Mit der Kommissionsentscheidung (EU) 2025/2371 ist bestätigt: Die vier zentralen Module der EUDAMED Datenbank sind funktionsfähig, und der obligatorische Übergangszeitraum für MDR‑ und IVDR‑Pflichten beginnt.
Die Digitalisierung und digitale Revolution wird von der besonders technikaffinen Zahnmedizin mit offenen Armen empfangen.
Die Medizinprodukteverordnung sieht strenge Auflagen für Technische Dokumentationen vor. Bei Nichteinhaltung droht, dass die Benannte Stelle die Zertifizierung verweigert.