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Hinweisgeber-Portal

der mt-g medical translation GmbH & Co. KG


Gemäß Artikel 8 der EU-Richtlinie 2019/1937 stellt mt-g medical translation GmbH & Co. KG einen Meldekanal für die Meldung von Verstößen gegen das Unionsrecht zur Verfügung.

Über das Hinweisgebersystem können Sie als Mitarbeiter bzw. Geschäftspartner
– anonym oder offen – Hinweise geben zu:

  • Auffälligkeiten, Missständen und unrechtmäßigem Verhalten und strafbaren Handlungen innerhalb der mt-g medical translation GmbH & Co. KG (Betrug, Diebstahl, Bestechung, Unterschlagung, Geldwäsche etc.)
  • Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben
  • Verstößen gegen Gleichbehandlungsvorschriften und weitere Personen- und Kinderrechte (Diskriminierung, Belästigung, Missbrauch etc.) sowie
  • Verstößen gegen interne Richtlinien und Anweisungen.

Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben und denken Sie daran, dass wir bei etwaigen Unklarheiten keine Möglichkeit haben, Rückfragen an Sie zu stellen. Sie können anonym bleiben, wenn Sie das wünschen, aber wir möchten Ihnen nahelegen, uns Ihre Kontaktdaten mitzuteilen, so dass wir Sie über die Fortschritte Ihres Berichts unterrichten und Sie um weitere Informationen bitten können, die bei der Untersuchung hilfreich sein könnten. Denken Sie daran: Je mehr Informationen Sie uns geben können, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen den Vorfall zufriedenstellend lösen kann. Beantworten Sie die Fragen bitte so genau wie Sie können.
 

Meldewege

Wir ziehen es stets vor, wenn Sie uns persönlich kontaktieren, damit wir alle erforderlichen Informationen erhalten, die wir zur Klärung des Vorfalls benötigen. Wenn Sie uns lieber nicht per Telefon kontaktieren möchten, verwenden Sie bitte dieses Formular. Sie können Hinweise außerdem persönlich, per E-Mail oder Telefon an die Ansprechperson in Compliance melden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an Ihren unmittelbaren Vorgesetzten zu wenden.
Wie auch immer Sie Kontakt mit uns aufnehmen, Sie können sicher sein, dass Ihre Anonymität vollständig gewahrt bleibt, sofern Sie dies wünschen. Wir werden zu keiner Zeit versuchen, in Erfahrung zu bringen, wer Sie sind, und sollten Sie von sich aus Ihre personenbezogenen Daten angeben, so werden wir sie nicht an die Personalverantwortlichen weiterleiten, es sei denn, Sie erteilen uns ausdrücklich die Erlaubnis dazu. Sollten Sie anonym bleiben wollen, achten Sie bei der Beantwortung der folgenden Fragen darauf, dass Sie sich nicht versehentlich zu erkennen geben, indem Sie beispielsweise spezifizieren, in welchem Verhältnis Sie zu den in den Vorfall verwickelten Personen stehen.

Wenn Sie anonym bleiben, aber dennoch über das Verfahren informiert werden möchten, geben Sie im Hinweisgeberformular eine E-Mail-Adresse an, die keine Rückschlüsse auf Ihre Person erlaubt. Jegliche Korrespondenz mit Ihnen erfolgt dann über diese E-Mail-Adresse.

Sollte es sich um eine dringliche Angelegenheit handeln, die einer sofortigen Antwort bedarf, bitten wir Sie, nicht das Formular zu verwenden, sondern den Prokurist Qualität & Compliance direkt anzurufen.

Durch proaktives Handeln bei Verdacht auf erhebliches Fehlverhalten können wir gemeinsam Schaden von unserem Unternehmen, den Mitarbeitern sowie unseren Kunden abwenden.